Zur Therapie
Was ist Psychotherapie?
Wörtlich übersetzt bedeutet Psychotherapie „Behandlung der Seele“ bzw. Behandlung von seelischen Problemen. Mit psychologischen Methoden - wie psychotherapeutischen Gesprächen, Entspannungsverfahren oder kognitiven Methoden – werden Störungen des Denkens, Handelns und Erlebens identifiziert und therapiert. Es gibt unterschiedliche Therapieformen. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten tiefenpsychologisch fundierter Verfahren, der Psychoanalyse und der Verhaltenstherapie übernommen. Alle drei Therapieformen arbeiten mit dem gesprochenen Wort, die Veränderung erfolgt also mit Hilfe von Gesprächen.
In der Verhaltenstherapie werden psychische Störungen als ungünstig verlaufene Lernprozesse verstanden. Man geht davon aus, dass für ein Problem zum einen auslösende Faktoren verantwortlich sind, zum anderen dass bestimmte Bedingungen das Problem aufrechterhalten. Auch die aus dem Problemverhalten resultierenden Konsequenzen werden als bedeutend angesehen. Mit dem Klienten und gegebenenfalls mit der Familie werden individuelle Therapieziele erarbeitet und Veränderungen durch z.B.Rollenspiele, Verhaltensübungen, Vorstellungsübungen (mentales Training) und Entspannungsverfahren erzielt.
Was macht ein Therapeut?
Der Psychotherapeut wird zum einen versuchen, die Störungen und ihre Ursachen zu identifizieren und zum anderen mit dem Klienten Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Er erarbeitet gemeinsam mit dem Klienten neue Verhaltens- und Erlebensmuster, die der Klient mit Hilfe verschiedener Methoden einübt. Ziel ist, die negativen Muster durch positive zu ersetzen. Der Psychotherapeut versucht, den Klienten zu motivieren und dabei zu unterstützen, sich seinen Problemen zu stellen und Verantwortung für die eigenen Handlungen zu übernehmen.
Welche Behandlung bieten Sie an?
Verhaltenstherapeutische, systemische und hypnotherapeutische Methoden bilden den Schwerpunkt meiner Arbeit. Bereits während meiner Ausbildung zur Verhaltenstherapeutin habe ich mich bemüht, meine Kompetenzen durch Weiterbildungen (z.B. hypnosystemisches Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen; Systemisches Arbeiten in Beratung und Therapie) zu erweitern und zu stärken. Es ist mir wichtig, ressourcenorientiert zu arbeiten und ganz besonders auf die Fähigkeiten, den Entwicklungsstand und die Ziele eines jeden Kindes, bzw. Jugendlichen einzugehen. Deshalb ist die Therapie in der Regel individuell auf das Alter und die Situation des Kindes bzw. Jugendlichen abgestimmt. Einen weiteren wichtigen Baustein der therapeutischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bilden regelmäßige Elterngespräche und die Kooperation mit Lehrern, Fachärzten, Kinderärzten und Kliniken. Neben der Einzeltherapie besteht die Möglichkeit ein gruppentherapeutisches Angebot wahrzunehmen.
Was soll die Verhaltenstherapie bewirken?
• Sie lernen zu verstehen, weshalb Sie sich in einer Krise befinden bzw. im Augenblick ein Problem haben.
• Sie erarbeiten zusammen mit dem Therapeuten Strategien, wie Sie Ihr Problem lösen können.
• Sie erhalten Unterstützung bei der Lösung von familiären Konflikten oder Interaktionsproblemen.
• Sie erhalten ganz konkrete Aufgaben, die Sie außerhalb der Therapie durchführen, um neues Verhalten zu trainieren.
• Sie lernen, sich besser zu entspannen, eignen sich neue Einstellungen und Verhaltensmuster an.
• Sie lernen wirksame Strategien, wie Sie sich nach Ende der Therapie selbst helfen können.
Wie läuft die Therapie ab?
Die Therapie findet in Form von Einzelsitzungen (á 50 Minuten) oder Gruppensitzungen (á 100 Minuten) statt. In regelmäßigen Abständen werden Elterngespräche geführt. Die ersten fünf Sitzungen (sog. probatorische Sitzungen) sind unverbindlich und werden in jedem Fall von den Krankenversicherungen oder der Beihilfe übernommen. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, dem Verstehen des individuellen Problems und dem gemeinsamen Erstellen eines Behandlungsplanes. Nach den fünf probatorischen Sitzungen muss ein schriftlicher Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden, um weitere Stunden zu beantragen. Je nach Störungsbild, bzw. Bedarf der Klienten kann eine Kurzzeittherapie (bei Kindern und Jugendlichen 24 Std. zzgl. 6 Std. für die Bezugsperson/en) oder eine Langzeittherapie (bei Kindern und Jugendlichen 60 Std. zzgl. 15 Std. für die Bezugsperson/en) beantragt werden. Die beantragte Stundenzahl dient lediglich als Kontingent. In einigen Fällen werden nicht immer alle Stunden in Anspruch genommen. Bei Bedarf ist auch eine Verlängerung der Therapie möglich.
Wann finden die Termine statt?
Die Sitzungen finden normalerweise einmal wöchentlich statt. Oft werden die Abstände zum Ende der Therapie vergrößert.
Was ist eine psychotherapeutische Sprechstunde?
Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist eine seit 1. April 2017 eingeführte Leistung der Psychotherapeuten, die der frühzeitigen diagnostischen Abklärung dient und einen niedrigschwelligen Zugang zur Psychotherapie darstellt.
Der Therapeut klärt in dem Erstgespräch ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und der Patient eine Psychotherapie benötigt oder ob ihm mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z.B. Präventionsangebote, Ehe- und Familienberatungsstelle) geholfen werden kann. Auch erste therapeutische Interventionen sind dabei möglich.
Was ist eine psychotherapeutische Akutbehandlung?
Eine Akutbehandlung kann unmittelbar nach einer Sprechstunde vom Psychotherapeuten eingeleitet werden, sofern dazu eine Indikation (akute Krisenintervention und Vermeidung von Chronifizierung psychischer Störungen) besteht. Der Beginn muss innerhalb von 14 Tagen nach Indikationsstellung erfolgen. Die Akutbehandlung ist nur anzeigepflichtig, muss also der Krankenkasse lediglich mitgeteilt werden und bedarf keines Gutachterverfahrens. Die Akutbehandlung umfasst maximal 12x 50 min. oder 24x 25 min., die pro Krankheitsfall verwendet werden können. Die bereits verwendeten Akut-Behandlungsstunden werden auf ein beantragtes Stundenkontingent einer darauf begonnenen Kurzzeit- bzw. Langzeittherapie angerechnet.
Was ist eine Rezidivprophylaxe?
Um zu verhindern, dass psychischer Erkrankungen wieder auftreten oder sich er-neut verschlimmern, soll bei Langzeittherapien die Möglichkeit bestehen, einen Teil der beantragten Behandlungsstunden nach Behandlungsende zu nutzen. Voraussetzung für diese Regelung ist ein entsprechender Antrag bereits im Rahmen der Beantragung der Langzeittherapie. Ist zu diesem Zeitpunkt die Nutzung dieser Regelung noch nicht absehbar, so ist dies ebenfalls im Erstantrag bereits besonders zu begründen. Die zur Rezidivprophylaxe reservierten Stunden können innerhalb von zwei Jahren nach Behandlungsende genutzt werden.
Therapiekosten
Wer trägt die Kosten für die Therapie?
Da es sich bei meiner Praxis um eine vertragsärztliche Praxis handelt können psychotherapeutische Leistungen bei gesetzlich Versicherten genauso wie andere Leistungen in der Krankenbehandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasseüber die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet werden.
Bei Privat- und Beihilfeversicherten werden die Kosten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie üblicherweise übernommen. Ob dies auch für Ihren Fall zutrifft, können Sie vorab bei einem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Versicherung oder Beihilfe klären. Bitte erkundigen Sie sich dort, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen für Ihr Kind in Ihrem Versicherungsvertrag inbegriffen sind und lassen Sie sich auch Unterlagen zur Beantragung einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zuschicken. Mein Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). In den wenigsten Fällen werden die Therapiekosten von Ihnen selbst übernommen. Mein Honorar ergibt sich hier aus der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).